Unsere Stellungnahme zum Bebauungsplan 67 Gewerbegebiet „Steinkrüger Koppel“ in Büchen.

Das Bild stellt die Steinkrüger Koppel von oben da. Auf dem Foto ist ein Feld von oben zu sehen das von Bäumen umsäumt ist. Es scheint Frisch gepflügt worden zu sein.

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir möchten die Möglichkeit nutzen, eine Stellungnahme zum
Bebauungsplan 67 abzugeben.

1. wir schätzen die Initiative, Dächer mit einer Neigung von
weniger als 20 Grad mit Photovoltaik oder Solarthermie auszustatten, und
sehen dies als einen wichtigen Schritt hin zu nachhaltigeren Bauten.
Dennoch fragen wir uns, warum diese Anforderung nicht auf Dächer mit
größerer Neigung ausgedehnt wird. Die Technologie ermöglicht es
heutzutage, auch steilere Dächer effizient zu nutzen. Sogar senkrecht
angeordnete Anlagen an Wänden oder als Zäune sind effektiv. Eine
Ausweitung dieser Bestimmung wird dazu beitragen, die Nutzung
erneuerbarer Energien weiter zu fördern und die ökologische
Nachhaltigkeit von Bauten im Planungsgebiet zu verbessern. Wir fordern
die Ausweitung der PV Regelung für alle Dächer, egal welcher Neigung
und auch auf Nebengebäuden und sonstigen baulichen Anlagen. Zudem
könnte man ebenfalls PV über PKW-Parkflächen erwarten.

2. wir erkennen an, dass der Plan vorsieht, dass Nebenanlagen mit
einer Dachfläche von mehr als 15 m2 zu Gründächern werden sollen. Wir
fragen uns jedoch, warum diese Anforderung nicht auch auf Hauptdächer
ausgedehnt wird. Gründächer tragen zur Verbesserung der städtischen
Biodiversität und zur Reduzierung der Hitzebelastung bei und könnten
bei richtiger Umsetzung einen wesentlichen Beitrag zur Erreichung von
Umweltzielen leisten. Zudem funktionieren Gründächer im Einklang mit
PV, können sogar zu erhöhter Effizienz beitragen, wenn die Begrünung
die Panels kühlt.

3. hinsichtlich der Minimalgröße von 15 m² für Dachflächen
von Nebenanlagen, die zu Gründächern werden sollen, bitten wir um
Klarstellung und Erklärung warum die 15m² als Grenzwert gewählt
wurden. Es wäre unserer Meinung nach sinnvoll, diese Anforderung
auszuweiten, unabhängig von der Größe, um die Vorteile von
Gründächern möglichst umfassend zu nutzen, oder zumindest wo weit
abzusenken, dass vor allem auch Carports oder Fahrradabstellanlagen mit
berücksichtigt sind. Wenn seitens der bisherigen Planung keine
Vernünftige Begründung für den Grenzwert bei 15m² besteht, ist unser
Vorschlag ein Grenzwert von 7m². Zudem sollten die Hauptgebäude mit
eingeschlossen werden, ganz so, wie es in der Planung angepriesen wurde
(vgl.
https://www.mulzer-architektur.de/projekte?lightbox=dataItem-ld5xgyed).

4. ist die ökologisch nachhaltige und verantwortungsbewusste
Verwaltung von Wasserressourcen eine grundlegende Komponente
nachhaltiger Stadtentwicklung. Daher fordern wir eine umfassende und
transparente Prüfung der Umweltauswirkungen der geplanten
Wasserkreislaufwirtschaft, um sicherzustellen, dass sie die ökologische
Nachhaltigkeit des Planungsgebiets unterstützt.

5. ist die Verkehrsanbindung ein weiterer wichtiger Aspekt, den
wir gerne ansprechen würden. Wir haben Bedenken bezüglich der
möglichen Auswirkungen des Verkehrs auf umliegende Naturschutzgebiete
und fordern die Erstellung eines umfassenden Verkehrskonzepts.
Insbesondere die Straße nach Klein Pampau sollte unserer Meinung nach
für den regulären Verkehr gesperrt und nur für Anlieger freigegeben
werden, um die FFH „Nüssauer Heide“, den Kranichrückzugsort und auch
die Knickstrukturen und deren Wurzelbereiche mehr zu schützen. Gleiches
gilt für die Straße nach Steinkrug, die unmittelbar an der Steinau
liegt. Auch die Integration der Straße nach Süden (neue
Mühle/Franzhagener Weg) in das Verkehrskonzept halten wir für
notwendig und ein Durchfahrverbot für erstrebenswert auch zum Schutz
der Kröten.
Wir fordern einen Schutz für die Lindenallee, die durch das gesetzlich
geschützte Biotop nach Pötrau führt (Am Engelsberg/Pötrauer Str.).
Hier sollten Maßnahmen wie Banketten-Schutz und Tonnagebegrenzungen in
Erwägung gezogen werden, um die natürlichen Ressourcen zu schonen und
den Erhalt der biologischen Vielfalt zu gewährleisten.

6. sind für uns die Artenschutzgutachten zwingend notwendig und
deren Empfehlungen und Maßnahmen vollumfänglich und wohlwollend
einzuhalten. Das geplante Baugebiet ist inmitten eines Kranichgebietes.
Dort gibt es aber auch Rotmilane, Zwergmäuse und Heidelerchen
(Brutzeiten müssen in Bauplanung einbezogen werden). Weiterhin wird ein
regelkonformer Abstand zum FFH-Schutz-Gebiet vermisst.

7. wollen wir die Renaturierung der Steinau erwähnen. Es sollte
das letzte Stück der Renaturierung sein, jedoch fragen wir uns aber
auch wie das mit dem Teilstück der Steinau nördlich des Plangebietes
passiert. Gleichwohl wird geplant das Oberflächenwasser in die Steinau
abzuleiten. Diese Option gerade zu Spitzenzeiten stellt einen echten
Widerspruch zur Renaturierung dar. Ebenfalls bedenklich ist der
wahrscheinliche Eintrag durch Reifenabrieb, Straßenschmutz, und
Sedimenten mit Oberflächenwasser aus versiegelten Flächen. Der
Versickerung muss deutlich mehr Platz eingeräumt werden und es ist je
nach Bodenbeschaffenheit von der GRZ 0,8 nach unten abzuweichen, um ein
Versickern zu ermöglichen.

8. möchten wir die Versprechen aus dem Bürgerbegehren ansprechen
(vgl. https://buechen-buergerentscheid.de/ und Flyer
https://gewerbegebiet-steinkrueger-koppel.de/wp-content/uploads/2022/09/Flyer_Bu%CC%88rgerbegehren_DL_8seitig_lowres.pdf)
Wir fordern diese jetzt ein:
– Freizeitflächen,
– Durchgrünung des Verkehrsraumes mit Bauminseln (mind. 12m²),
– Anlage von begrünten Straßenparallelen Versickerungsmulden (ggfs.
bereits im Plan?),
– Areale für die Freizeitgestaltung,
– Park,
– Grillstelle am See,
– Kinderlebensbäume,
– Freiflächen ,
– Fahrradstation,
– öffentliche Ladestationen (gerne mit PV),
– Wanderpfad,
– Bushaltestelle (gerne mit Gründach)
– Erlebnispfad „heimische Tier und Pflanzenwelt“.

Ein „Vorzeige-Gewerbegebiet“ sollte sich nicht mit Mindestanforderungen
und reinen Pflichtmaßnahmen zufrieden geben. Der Anspruch der
Entwicklung eines nachhaltigen Gewerbegebietes darf sich nicht an
äußersten Grenzwerten oder sogar Ausnahmeregelungen bedienen, sondern
muss sich die bestmöglichen Lösungen zur Pflicht machen.
Auch halten wir es für sinnvoll nachvollziehbare messbare Ist-Stände
als „Beweissicherungen“ aufzunehmen und diese turnusmäßig zu
überprüfen um die geplanten Entlastungseffekte beim CO2-Ausstoß,
Reduzierung von Pendlerbewegungen und Positiveffekte auf den
Ausbildungs- und Arbeitsplatzmarkt nachzuweisen.

Mit freundlichen Grüßen

Grüne Büchen

Falls Ihr auch noch eine Stellungnahme schreiben wollt, schaut bei unserem Artike „Aufruf zur Stellungnahme“ vorbei, dort gibt es alle Infos dafür. Dies ist nur noch heute am.12.05.2023 möglich.