Aufruf Stellungnahme: Gewerbegebiet „Steinkrüger Koppel“ bis zum 12.05.2023

Bis am Freitag, den 12.05. haben auch Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, ihre Stellungnahme zum Bebauungsplan Nr. 67 für das Gewerbegebiet „Steinkrüger Koppel“ in der Gemeinde Büchen abzugeben. Dieser Schritt wird als frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit bezeichnet und dient dazu, die Interessen und Anliegen aller Betroffenen in die Planung einzubeziehen.

Es ist wichtig zu betonen, dass diese frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit keine Abstimmung über die Annahme oder Ablehnung des Bebauungsplans darstellt. Vielmehr ist es eine Chance sich aktiv an der Planung zu beteiligen, durch Eingabe von Meinung, Anregungen oder auch Bedenken und Vorbehalten.

Verbesserungsvorschläge können ebenfalls eingebracht werden. Sie können beispielsweise auf mögliche Auswirkungen des Gewerbegebiets auf die Umwelt, den Verkehr oder die umliegende Infrastruktur eingehen.

Es ist wichtig, dass die Gemeinde die Anliegen der Bürgerinnen und Bürger ernst nimmt und in die weitere Planung einbezieht. Durch eine breite Beteiligung der Öffentlichkeit können Bedenken und Anregungen frühzeitig erkannt und Lösungen gefunden werden.

Es wird empfohlen, diese Möglichkeit zur Stellungnahme zu nutzen und sich den Bebauungsplan Nr. 67 für das Gewerbegebiet „Steinkrüger Koppel“ genau anzuschauen. So können Sie sich ein umfassendes Bild von der Planung machen und gezielt Rückfragen stellen oder Verbesserungen vorschlagen.

Nutzen Sie diese Chance, um Ihre Meinung und Anliegen einzubringen und somit aktiv an der Gestaltung des Gewerbegebiets „Steinkrüger Koppel“ mitzuwirken.

Informationen zum Bebauungsplan, alle Unterlagen und zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit finden Sie z.B. auf der Website BOB-SH Bauleitplanung oder auf der Website des Amtes Büchen. Auch vor Ort im Gemeindehaus Büchen liegen die Unterlagen aktuell aus.

Es können Stellungnahmen eingereicht werden:

E-Mail an die Gemeinde: [email protected]

über Bob-sh.de

per Brief: An Gemeinde Büchen , Amtsplatz 1, 21514 Büchen

oder auch verbal als Bürgereingabe im Bürgerhaus. In diesem Fall wird Ihre mündliche Aussage vor Ort niedergeschrieben. 

Wichtig die Beteiligung endet am 12.05.2023