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Gleichstellungsbeauftragte für das Amt Büchen – GRÜNE BÜCHEN

Gleichstellungsbeauftragte für das Amt Büchen

Ergänzungsantrag Amtsausschuss Büchen

Ergänzungsantrag zum Tagesordnungspunkt 8 – Stellenplanerweiterung des Amtsausschusses am 25.06.2024

Antrag: Stellenplanerweiterung um eine volle Stelle einer Gleichstellungsbeauftragten für das Amt Büchen im 1. Nachtragshaushalt 2024 für Beamte und Beschäftigte des Amtes Büchen.

Begründung:

Die Aufgaben einer Gleichstellungsbeauftragten umfassen die Förderung der Gleichstellung von Flinta (Frauen, Lesben, Intersexuelle, Nicht-binäre, Transgender und Agender Personen) in unserem Amtsbereich. Ein Beispiel der weitgefächerten Aufgabengebiete einer Gleichstellungsbeauftragten: Sie setzt sich für die Rechte und Interessen der Einwohner*innen ein und achtet darauf, dass die Verwaltung und die politischen Gremien bei ihren Entscheidungen die Belange von Frauen und Mädchen berücksichtigen.

Zurzeit hat das Amt Büchen keine Gleichstellungsbeauftragte. Bis Anfang des Jahres 2024 wurde diese Stelle durch eine Ehrenamtsposition in der Gemeinde Büchen ausgeführt. Mit der Veränderung der Aufgaben der Gemeinde Büchen und des Amtes Büchen ging die Aufgabe einer hauptamtlich eingestellten Gleichstellungsbeauftragten in das Amt Büchen über.

Da das Amt Büchen mehr als 15.000 Einwohner zählt, ist die Einstellung einer Gleichstellungsbeauftragten in Vollzeit verpflichtend. Aus diesem Grund beantragen wir die Schaffung einer Vollzeitstelle für eine hauptamtliche Gleichstellungsbeauftragte für das Amt Büchen im 1.Nachtragshaushalt 2024 für Beamte und Beschäftigte des Amtes Büchen.

Beschlussempfehlung:

Der Stellenplan wird um 1,0 Stellen der erweitert. Die Änderung wird per sofort im Haushalt des Amtes Büchen aufgenommen.

Dieser Antrag wurde mit der Begründung verschoben, dass man momentan keine Notwendigkeit für eine Gleichstellungsbeauftragte sieht. Da 90 % der Mitglieder im Hauptausschuss Männer sind, steht diese Entscheidung sinnbildlich für das Problem des Patriarchats. Den Mitgliedern dieses Ausschusses sind offensichtlich Begriffe wie sexuelle Belästigung, Ungleichbehandlung und Gewaltandrohung aufgrund des Geschlechts oder der sexuellen Orientierung nicht bekannt.

Hintergrund zu diesem Antrag:

Bisher steht in der Hauptsatzung des Amts Büchen, das es eine halbe Stelle einer hauptamtlichen Gleichstellungsbeauftragten geben muss. Selbst diese vorgesehene Stelle wollte das Amt Büchen bisher nicht besetzen.